Sehbehindertenhilfe Basel

Unterstützung

Sie möchten uns mit einer Spende oder einem Legat unterstützen?

Gerne können Sie unter Spende Ihren gewünschten Betrag eingeben oder einen der vorgegebenen Beträge übernehmen und online abbuchen lassen. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch auch einen Einzahlungsschein zu. Spenden an soziale Organisationen sind steuerlich absetzbar. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch jährlich eine Steuerbescheinigung zu.

Unsere Bankangaben, Basler Kantonalbank:
Zweck: Sehbehindertenhilfe Basel
Bankkonto 2550.1896.2001
IBAN: CH80 0077 0255 0189 6200 1
BIC: BKBBCHBBXXX
Clearing-Nr.: 770

Legate

Viele Menschen haben den Wunsch, über ihr Ableben hinaus Sinnvolles zu bewirken. Durch ein Vermächtnis (Legat), das im Testament oder Erbvertrag verfügt wird, können Personen oder Organisationen am Nachlass beteiligt werden. Ein Testament ist dann nötig, wenn jemand seinen letzten Willen anders regeln möchte, als dies der Gesetzgeber mit dem Erbrecht vorsieht.

Ob gross, ob klein: Zwei Beispiele, wie Legate zum Wohle Betroffener eingesetzt wurden.

Beispiel für grosses Legat – Erbschaft ermöglicht Sehbehinderten neue Perspektiven
Dank eines grosszügigen Legates konnte die Sehbehindertenhilfe im 2006 an ihrem Geschäftssitz in der Breite einen zusätzlichen Gebäudeflügel erwerben. Das Legat wurde in einen Fonds einbezahlt, der über spätere Jahre durch Rückstellungen wiederum aufgestockt wurde. Mit dem zusätzlichen Raumangebot wurde damals ein Angebot im Bereich ‹Medizinische Massage› aufgebaut. Im neuen Ausbildungsraum wird das in den Massageschulen Erlernte vertieft und praktisch geübt. Schon über 50 ehemalige Klientinnen und Klienten der Sehbehindertenhilfe sind heute in diesem Berufsfeld tätig und haben dank dieses Legates eine neue Berufung gefunden.

Beispiel für kleinere Erbschaften – Hilfsmittelfonds stiftet Lebensqualität
Mit zunehmendem Alter treten Augenkrankheiten häufiger auf und führen zu starkem Sehverlust. Plötzlich können geliebte Tätigkeiten wie z. B. Zeitung lesen ohne stark vergrössernde Hilfsmittel nicht mehr ausgeübt werden. Da sich nicht alle älteren Menschen mit visuellem Handicap ein Bildschirmlesegerät leisten können, hat die Sehbehindertenhilfe mit Legaten einen Hilfsmittelfonds gegründet. Dieser Fonds kauft Geräte ein und gibt diese kostenlos an sehbehinderte Menschen ab. Geeignete Hilfsmittel spenden ein Plus an Selbstständigkeit und Lebensqualität.

Kontakt:

Sie interessieren sich für ein Legat und möchten uns kontaktieren?
Gerne sind wir unter kommunikation@sehbehindertenhilfe.ch für Sie erreichbar.

Ihr Anliegen wird selbstverständlich von uns diskret behandelt.