Zukunft gestalten

«Den Klientinnen und Klienten etwas Gutes zu tun, macht mir Freude.»

Zukunft gestalten 2014

Erbschaft ermöglicht Sehbehinderten neue Perspektiven

Dank einer grosszügigen Erbschaft konnte die Sehbehindertenhilfe Basel 2006 einen zusätzlichen Gebäudeflügel erwerben. Dieser wird genutzt, um das Angebot im Bereich ‹medizinische Massage› mit einem praktischen Teil zu ergänzen. Im neuen Ausbildungsraum wird das in den Schulen Erlernte vertieft sowie praktisch geübt.

Menschen, die plötzlich oder schleichend erblinden, haben nicht viele Möglichkeiten, beruflich neue Wege einzuschlagen.
Eine Umschulung zur medizinischen Massage ist für manche die neue Berufschance: wenn sie diese packen und an ihren taktilen und auditiven Sinnen arbeiten, sind sehbehinderte oder blinde Masseure – gerade wenn es um das taktile Spüren geht – oft sogar im Vorteil.
 

Berufsfelder für Sehbehinderte

Die Sehbehindertenhilfe Basel hat schon immer die Fühler nach neuen Berufsfeldern ausgestreckt, die für Menschen mit Sehbehinderung geeignet sind. Früher war die Telefonie sehr populär (ab 1930), heute bietet primär die Dienstleistungsbranche Sehbehinderten die Möglichkeit, mit Hilfe von Computern, Hilfsmitteln und erlernten Arbeitstechniken beruflich tätig zu bleiben.

Die Idee, selber ein Angebot zur Unterstützung von medizinischen Masseuren, Praxisassistenten und Physiotherapeuten zu lancieren, war naheliegend. Gemeinsam mit weiteren Partnern und der IV wurde die Ausgestaltung eines Angebotes vorangetrieben. Rasch kam die Einsicht, dass es ideal wäre, wenn wir bei uns im Hause selber Räumlichkeiten anbieten könnten. Die grosszügige Erbschaft, die den Erwerb eines zusätzlichen Gebäudeflügels ermöglichte, schaffte die räumliche Voraussetzung für den Ausbau dieses Angebotes.
Und weitere Zuwendungen ermöglichten es, den neuen Raum entsprechend auszurüsten mit Massageliegen und -stühlen, Verbrauchsmaterial und einer Dusche. Ausserdem wurde die Hydrotherapie eingeführt und die Stelle der Fachperson konnte auf das heutige 70 %-Pensum ausgebaut werden.

Nicole Sacharuk begleitet die ‹Medizinischen Masseure› während ihrer Ausbildungszeit – und unterstützt sie auch später am Arbeitsplatz.

«Ich fühle mich sehr gut unterstützt von der Sehbehindertenhilfe und kann mit allen Fragen kommen – das ist ein gutes Gefühl.»

Klientinnen und Klienten auf ihrem Weg begleiten

Bis vor kurzem wurde ein Vorbereitungsjahr für die eidgenössisch anerkannte Ausbildung zum medizinischen Masseur angeboten.
Ab 2014 wird der eigentlichen Lehre ein Praktikum vorangestellt. Die Klientinnen und Klienten werden von SIBU, unserem beruflichen Kompetenzzentrum, während der ganzen Umschulungsdauer fachlich wie sehbehindertentechnisch unterstützt und gecoacht; während des Praktikums, der Berufsausbildung und später am Arbeitsplatz.

Natalia Roman aus Winterthur arbeitete bis 2011 als Coiffeuse. Wegen ihrer Sehbehinderung musste sie diesen Beruf aufgeben. «Es war nicht einfach, dies loszulassen und das erste Jahr war wirklich hart für mich. Da ich ein positiver Mensch bin, konnte ich mich aber letztlich gut auf etwas Neues einlassen und ich spüre heute, dass ich als angehende Masseurin am richtigen Ort bin.»

Natalia schätzt den Kontakt zu Menschen und es ist befriedigend für sie, wenn sie mit einer Massage etwas bewirken kann. Sie begann ihre zweieinhalbjährige Ausbildung 2013 am Institut für Komplementär-Medizin und Psychologie in Therwil, die mit einem Praktikum abgeschlossen wurde.

In Würde leben

Stefan Kaune, Geschäftsführer

Wir stehen blinden und sehbehinderten Menschen beratend und unterstützend zur Seite, damit sie in Arbeit und Gesellschaft integriert bleiben und ein möglichst selbstständiges und würdevolles Leben gestalten können. Wir stärken sie, indem wir sie mit Hilfsmitteln ausrüsten, die ihr visuelles Handicap teilweise ausgleichen und indem wir mit ihnen die wichtigen Abläufe und Tätigkeiten des Alltags trainieren. Zuwendungen aus Erbschaften und Vermächtnissen sind eine wichtige Stütze für unsere Arbeit und sichern die Hilfe für Menschen, die ohne Augenlicht ihr Leben meistern müssen.

Dieser Gebäudeteil konnte dank einer grosszügigen Erbschaft erworben werden.

Ratgeber

Weshalb brauche ich ein Testament?

Mit zunehmendem Alter haben Menschen das Bedürfnis, die letzten Dinge zu regeln und zu bestimmen, was mit dem geschieht, was ihnen wichtig ist und sie in ihrem Leben erschaffen haben. Das Testament bietet die rechtlich gültige und verbindliche Form, seinen letzten Willen zu regeln.

Mathias Kuster, Advokat und Notar in Basel, erläutert im folgenden Interview, welche Gründe dafürsprechen, seinen Nachlass in einem Testament zu regeln.

Weshalb benötige ich ein Testament?
Ein Testament ist nötig, wenn jemand seinen letzten Willen anders regeln möchten, als dies der Gesetzgeber mit dem Erbrecht vorsieht. Dies ist relativ oft der Fall, da der Gesetzgeber bloss eine Standardlösung vorsieht und dabei nur ein Minimum regelt. Die gesetzliche Regelung passt oftmals nicht bei alleinstehenden Personen oder bei Menschen, die zusammenwohnen, ohne verheiratet zu sein oder nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben.

Welche Vorteile hat es für mich und meine Erben, wenn ein Testament vorhanden ist?
Mit einem Testament kann man klare Verhältnisse schaffen. Man kann abweichend von den gesetzlichen Regelungen jenen etwas zuhalten, die einem lieb und teuer sind. Für die einen ist es wichtig, überlebende Angehörige finanziell abzusichern oder sicherzustellen, dass gewisse Objekte in den eigenen Reihen bleiben.
Anderen liegt es am Herzen, mit einem Vermächtnis die Zukunft ihrer Ideale mitzuprägen und einen Teil des Nachlasses einem Hilfswerk zukommen zu lassen. Das Testament ist die geeignete Form, selbst darüber zu entscheiden, wer was aus der Hinterlassenschaft erhält. Dies gilt auch dann, wenn keine grossen Vermögen hinterlassen werden.

Regelt das Gesetz, wer wieviel erben wird?
Die gesetzliche Regelung kommt dann zum Tragen, wenn kein Testament errichtet wurde. Das Gesetz regelt dann den Kreis der Erben und wer von diesen Erben welchen Anteil erhält. Dabei haben die nächsten Verwandten – Nachkommen, Ehegatten, eingetragene Partner und unter Umständen die Eltern – Anspruch auf einen festgelegten Anteil am Nachlass (‹Pflichtteil›).
Geschwister, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Nichten und Neffen gehören zwar auch zu den gesetzlichen Erben, sie erhalten aber keinen Pflichtteil.
Sind überhaupt keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt die gesamte Erbschaft an den Staat.

Wie errichte ich ein Testament?
Um ein Testament zu errichten, müssen Sie nicht zu einem Notar gehen. Das Gesetz sieht nämlich neben dem Testament in öffentlicher Urkunde auch das handschriftliche Testament als gültige Form vor.
Es ist also möglich, seinen letzten Willen auf einem einfachen Stück Papier niederzuschrieben. Dabei ist jedoch wichtig, dass der gesamte Text von Anfang bis zum Ende eigenhändig geschrieben ist. Das Testament ist mit Ort und Datum zu versehen und muss unterschrieben werden. Sodann sollte das Testament an einem guten Ort aufbewahrt werden, damit es von den Angehörigen auch gefunden wird.

In welchem Alter sollte man sich erstmals mit dem Thema Nachlassplanung auseinandersetzen?
Eine allgemein gültige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Das Thema Nachlassplanung ist so individuell wie die Lebensbiografien der Menschen unterschiedlich sind. Wer beispielsweise in relativ frühem Alter eine chronische Krankheit erleidet, wird sich gezwungenermassen früher mit diesem Thema auseinandersetzen.
Ein guter Zeitpunkt, die persönlichen Dinge erstmals zu regeln, ist sicher die Lebensmitte. Wenn man sich Gedanken dazu macht, was man bisher im Leben erreicht und aufgebaut hat und welche Ziele man sich noch steckt, dann tauchen oftmals auch die Fragen auf, die sich über den Lebenshorizont hinausstellen. Ungeachtet davon, wann man ein Testament erstellt, empfiehlt es sich, das Testament periodisch immer wieder in die Hände zu nehmen und zu beurteilen, ob die getroffenen Regelungen immer noch stimmen und sich als richtig anfühlen.